Netzentgelte 2029: Was sich für Ihren Batteriespeicher ändert
Ab 1. Januar 2029 stellt die Bundesnetzagentur die Netzentgelte um (AgNes). Für Gewerbebetriebe ab 100.000 kWh im Jahr entfällt der Leistungspreis auf die höchste Viertelstunde des Jahres. Stattdessen bestellen Sie jedes Jahr selbst eine Netzkapazität in kW und zahlen darauf einen festen Preis – plus Arbeitspreis und einen Aufschlag nur für die Viertelstunden, in denen Sie darüber liegen.
Grundlage ist der Festlegungsentwurf vom 6. August 2026; die endgültige Festlegung wird Ende 2026 erwartet. Alle Zahlen auf dieser Seite sind Beispielwerte, verbindliche Preise veröffentlichen die Netzbetreiber im Oktober 2028. Keine Rechtsberatung.
Zeitplan
| Ende 2026 | Beschluss der Festlegung |
| 1. April 2028 | Lieferanten weisen die Prosumer-Eigenschaft auf der Rechnung aus |
| Oktober 2028 | Netzbetreiber veröffentlichen neue Preisblätter |
| 1. Januar 2029 | Neue Systematik gilt, StromNEV außer Kraft |
Was ab 2029 gilt (Betriebe über 100.000 kWh/Jahr)
- Bestellkapazität: Sie wählen jährlich eine Kapazität in kW zwischen 10 % Ihrer Vorjahres-Höchstlast und Ihrer Netzanschlusskapazität.
- Kapazitätspreis: fester Preis je bestelltem kW und Jahr, unabhängig von der Nutzung.
- Arbeitspreis 1: auf alle Kilowattstunden innerhalb der Bestellkapazität.
- Arbeitspreis 2: das Zwei- bis Dreieinhalbfache, nur auf die Kilowattstunden, die in einzelnen Viertelstunden über der Bestellkapazität liegen.
- Die heutige 2.500-Stunden-Grenze entfällt.
Vier Gründe, warum Lastspitzenkappung zum Standard wird
- Das Alles-oder-nichts-Risiko entfällt. Heute kostet eine einzige verpasste Spitze die ganze Jahresersparnis. Ab 2029 kostet sie nur die Mehr-Kilowattstunden dieser Viertelstunden zum Arbeitspreis 2 – etwa ein Prozent statt hundert.
- Keine feste Reserve mehr nur für die Spitze. Eigenverbrauch, dynamischer Tarif und Lastspitzenkappung lassen sich mit derselben Speicherkapazität kombinieren.
- Die 2.500-Stunden-Grenze fällt. Betriebe mit wenigen, hohen Spitzen werden erstmals Kandidaten: Ladeparks, Speditionen, Autohäuser mit DC-Ladern, Werkstätten, Kühlhäuser.
- Die jährliche Bestellung zwingt jeden Betrieb, sich mit seinen Lastspitzen zu befassen. Das Energiemanagement wird zum Hüter der Bestellkapazität.
Beispielrechnung
Betrieb mit 500.000 kWh im Jahr, Höchstlast 250 kW, Speicher kappt auf 170 kW. Näherungswerte Niederspannung.
| Heute | Ab 2029 | |
|---|---|---|
| Annahmen | Leistungspreis 20 €/kW/a, Arbeitspreis 6 ct/kWh | Kapazitätspreis 80 €/kW/a, AP1 2,5 ct, AP2 7 ct |
| Ohne Speicher | 35.000 €/a | 32.500 €/a |
| Mit Speicher | 33.400 €/a | 26.200 €/a |
| Ersparnis | 1.600 €/a | 6.300 €/a |
| Risiko bei verpasster Spitze | Ersparnis = 0 | ca. 1 % der Ersparnis |
Derselbe Speicher spart in diesem Beispiel ab 2029 grob das Vierfache, und das Ausfallrisiko ist linear statt alles oder nichts. Beispielwerte; verbindliche Preise erst mit den Preisblättern im Oktober 2028.
Bonus mit Photovoltaik
Jede Viertelstunde wird einzeln abgerechnet. Eigene PV senkt Bestellkapazität und Überschreitungen – PV, Speicher und Energiemanagement lassen sich als Paket bewerten.
Was LadeEngel für Sie tut
Senden Sie uns Ihren Lastgang (CSV Ihres Netzbetreibers). Wir rechnen kostenfrei durch, was ein Speicher heute und ab 2029 für Sie bringt, inklusive Empfehlung Ihrer künftigen Bestellkapazität. Der Speicher wird so ausgelegt, dass er sich unter beiden Systemen rechnet – warten kostet 2027 und 2028 den vollen Leistungspreis.
Passende Speicher: Festpreise von 40 kWh bis 10 MWh. Fragen: 03544 555851 (Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr) oder das Formular unten.
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